Allgemeine Geschäftsbedingungen der
OptiMum Training GmbH

1.0 Vertragsabschluss
1.1. Der Abschluss des Vertrags kommt durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

1.2. Die Dauer der Mitgliedschaft bei Abschluss eines Flextarifes beträgt 4 Wochen ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch immer um weitere 4 Wochen, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird. Die Dauer der Mitgliedschaft bei Abschluss eines Basistarifes beträgt 12 Monate ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch immer um weitere 4 Wochen, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

1.3. Innerhalb des 1. Monats ab Vertragsabschluss hat das Mitglied die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht bedarf der Schriftform. Im Falle des Widerrufs durch das Mitglied werden nur der erste Monatsbeitrag und die Analyse fällig.

1.4. Das Mitglied ist bei Vertragsabschluss verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (Rechnungen, Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die angegebene Postanschrift oder elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Bankverbindung etc.) ist unverzüglich der OptiMum Training GmbH schriftlich mitzuteilen.

 

2.0 Mitgliedsbeiträge
2.1. Alle monatlichen Beiträge sind im Voraus fällig und werden per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen und erteilt der OptiMum Training GmbH hierfür ein schriftliches SEPA Lastschriftmandat.

2.2. Zusätzliche gebuchte Betreuungsbausteine sind im Voraus zur Zahlung fällig und werden per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Alle Pakete sind beim Trainerteam jederzeit zu buchbar als auch mit einer Frist von 4 Wochen kündbar. Alle nicht in Anspruch genommenen Leistungen verfallen am Ende des Monats. Personaltrainer Stunden die nicht fristgerecht (24 Std. vorher) abgesagt wurden, werden berechnet.

2.3. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung der Beiträge aufweist. Für Rücklastschriften werden seitens der beteiligten Kreditinstitute Stornogebühren erhoben. Diese werden in voller Höhe zzgl. Bearbeitungs- und Mahngebühren an das Mitglied weiterberechnet.

2.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs von zwei Monaten ist die OptiMum Training GmbH berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weiterhin sind in diesem Fall sämtliche Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

2.5. Falls sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht, ist die OptiMum Training GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Preiserhöhung wird durch Erklärung in Textform angezeigt.

2.6. Studenten sind verpflichtet, 1x im Jahr jeweils zum 15.09. eine gültige Studienbescheinigung vorzulegen. Anderenfalls entfällt der Studentenrabatt zum 01.10. Der Studententarif gilt bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Danach ist der reguläre Beitrag zu zahlen, auch wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist.

2.7. Der U18-Rabatt gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach entfällt der Rabatt automatisch und der reguläre Tarifbeitrag wird fällig.

2.8. Krankheitsbedingte Zahlungspause: Das Mitglied hat die Möglichkeit, durch das Einreichen eines schriftlich attestierten ärztlichen Sportverbotes, eine Zahlungspause für den angegebenen Zeitraum zu erhalten. Hierfür wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15€ fällig. Eine rückwirkende Beantragung der Zahlungspause ist nicht möglich.

 

3.0 Nutzung des Studios
3.1. Jedes Mitglied ist berechtigt, während der Öffnungszeiten unseren Trainingsbetrieb zu nutzen. Unsere Hausordnung und die OptiMum Trainingsprinzipien sind für jedes Mitglied bindend.

3.2. Das Mitglied erhält bei Abschluss des Vertrags ein Zutrittsmedium. Jeder Kunde ist verpflichtet, sich beim Betreten und Verlassen des Trainingsbetriebes mit diesem Medium anund abzumelden. Um sicherzustellen, dass die Zugangsberechtigung zum Studio nur vom Mitglied genutzt wird, berechtigt uns das Mitglied ein Foto von sich zu erstellen und zu speichern.

3.3. Bei Verlust des Zugangsmediums erhält das Mitglied gegen eine Gebühr von 10€ einen Ersatz.

3.4. Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit in der Trainingsanlage genutzt werden. Hierfür erhält das Mitglied vom Studio einen Parkausweis, der während des Trainings sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen ist. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf dem Parkplatz, ohne Anwesenheit im Studio oder ohne Parkausweis, können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

3.5. Die Umkleidespinde dürfen nur während des Aufenthaltes in der Anlage benutzt werden (ausgenommen sind Dauermietspinde).

3.6. Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Personal gestattet.

 

4.0. Zeitlich begrenzte Übertragung der Mitgliedschaft
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft an eine andere Person zeitbefristet (max. 3 Monate) pro Kalenderjahr zu übertragen. Dafür ist es notwendig, den Zeitraum und die Person schriftlich der OptiMum Training GmbH mitzuteilen. Der Monatsbeitrag ist weiterhin fällig und wird vom Konto des Mitglieds abgebucht.

 

5.0 Service- und Betreuungszeiten
5.1. Die Öffnungszeiten in den OptiMum Anlagen sind in Service- und Personalzeiten aufgeteilt. Die aktuell geltenden Zeiten entnehmen Sie unserer Webseite oder den Aushängen in der Anlage.

5.2. Personalzeiten: Innerhalb der täglichen Personalzeit sind unsere Trainer vor Ort und die Anlage ist geöffnet.
5.3. Servicezeiten: In der Servicezeit ist kein Personal in der Anlage und die Anlage ist verschlossen. Der Zutritt erfolgt in dieser Zeit über den Smart-Check-In.

Folgende Maßnahmen und Verhaltensregeln gelten:
• Der Zutritt ist ausschließlich nur dem Mitglied erlaubt. Das Zutrittsmedium darf nicht an eine andere Person weitergegeben werden.
• Beim Betreten und Verlassen der Anlage darf keiner Person der Zugang ermöglicht werden, sondern jedes Mitglied muss sich eigenständig Zutritt verschaffen.
• Wer ein Fenster öffnet, muss es beim Verlassen der Anlage wieder schließen.
• Die Anlage ist in dieser Zeit im Eingangsbereich videoüberwacht.
• Grundsätzlich gelten die bekannte Hausordnung sowie die OptiMum Trainingsregeln.

 

6.0 Haftungsausschluss
Die Benutzung unserer Trainingseinrichtung erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds. Für Sachschäden, Verletzungen und Folgeschäden haftet die OptiMum Training GmbH ausschließlich in Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Unsere Haftung für den Verlust von Wertsachen und Kleidung ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die andere Kunden verursachen. Auch die Haftung für unsere Mitarbeiter ist auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt.

Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen des Mitglieds gegen die genannten Bestimmungen, behält sich die OptiMum Training GmbH vor, das Vertragsverhältnis aufzulösen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern.

 

7.0. Schlussbestimmung
7.1. Änderung der AGB – Die OptiMum Training GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die OptiMum Training GmbH auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerspricht.
7.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Stand 01.09.2023